Grundsätze:
Die Grundsätze der Elternbeteiligung in der Ev. Kita Sonneninsel und aller Kindertagesstätten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sind im Abschnitt 6 (§§ 35 bis 38) der Verwaltungsordnung für den Betrieb von Kindertagesstätten im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kindertagesstättenverordnung-KiTaVo) geregelt. Die Partizipation der Eltern an den Belangen der Kindertagesstätte im Rahmen der Erziehungspartnerschaft sind ein hohes und wichtiges Gut unserer Arbeit.
Die Eltern sind in über alle Entscheidungen der Einrichtung angemessen zu unterrichten und zu beteiligen. Dies geschieht auf den unterschiedlichsten Wegen und soll hier vorgestellt werden.
Elternversammlung:
Die Elternversammlung besteht aus allen Eltern und anderen Personensorgeberechtigten der Kinder, welche die Einrichtung besuchen. Die Elternversammlung erörtert und diskutiert alle grundsätzlichen Fragen und wählt den Elternbeirat. Die Leitung der Kita ist verpflichtet mindestens einmal im Jahr eine Elternversammlung einzuberufen. Die Leitung muss die Elternversammlung einberufen, wenn die Eltern oder andere Personensorgeberechtigten dies verlangen.
Die Elternversammlung wählt wie oben beschrieben den Elternbeirat. Die Wahl des Elternbeirates wird durch den §36 der KiTaVo geregelt.
Elternbeirat:
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern und der anderen Personensorgeberechtigten der Kinder der Kindertagesstätte gegenüber den Fachkräften, der Leitung und des Trägers der Kindertagesstätte und kann von diesen Auskunft über alle die Kindertagesstätte betreffenden Angelegenheiten verlangen und Vorschläge unterbreiten. Seine Aufgabe besteht zusätzlich darin den Träger und die Leitung der Kindertagesstätte zu beraten und Vorschläge zur Verwendung der Haushaltsmittel und der Regelung der Elternbeiträge machen.
Darüber hinaus ist der Elternbeirat anzuhören bei allen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder, sowie bei den Grundsätzen der Aufnahme von Kindern, den Öffnungs- und Schließzeiten, sowie zu Themen der konzeptionellen Arbeit und Baumaßnahmen angehört werden.
Der Elternbeirat tritt nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung Zusammen und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, sowie eine Stellvertretung. Er tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden zusammen, mindestens aber zweimal im Jahr. Der Elternbeirat kann sachkundige Personen zur Beratung hinzuziehen. An den Sitzungen des Elternbeirates nehmen die Leitung der Einrichtung und auf Wunsch ein Vertreter des Trägers teil.